6. Januar 2020

AGB

Mit der Bezahlung des Eintrittspreises erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern und den Informationen auf unserer Internetpräsentation zu entnehmen. Die Hinweise unseres Personals zum Ende des Spielbetriebes sind zu beachten.

Sämtliche Räume sind mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in allen Räumen, einschließlich der Toiletten das Rauchen streng verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.

Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert.

Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en.

Alle Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber übernimmt für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen keine Haftung. Der Gast haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Betreibers, die durch ihn, seine Person bzw. die Teilnehmer der Gruppenveranstaltung während des Besuches verursacht werden. Der Gast hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet wird, haften der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes, die dem Betreiber zurechenbar sind. Der Gast stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Gastes – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

Wird die maximale Besucherzahl überschritten, so können der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.

Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von € 20,00 erhoben. Fundsachen werden nach gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Den Anweisungen des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Ordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Der Spielpreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

Im Interesse aller Gäste behalten sich der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen vor, Gäste, deren Zulassung zum Besuch der Anlage bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

Geben Sie vor Verlassen der Anlage ausgeliehene Sachen bitte wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz laut Aushang zu leisten. Filmen und Fotografieren sind in unserer Anlagen erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch den Betreiber.